Die richtige Einordnung der gesetzlichen Haftung und einer Transportversicherung im Zusammenhang mit möglichen Schäden beim Umzug ist wichtig!
Jeder Spediteur in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen. Diese für Sie kostenlose Pflichtversicherung ist die sogenannte Grundhaftung. Sie beträgt 620,- EUR pro cbm Umzugsgut. Bei einem Umzugsvolumen von z.B. 50 cbm beträgt somit die Höhe der Grundhaftung 31.000.- EUR.
Diese Grundhaftung bezieht sich jedoch immer nur auf den Zeitwert des Umzugsgutes. Außerdem wird für einen Schaden nur gehaftet, wenn ein Verschulden nachgewiesen wird. Im Fall eines sogenannten „unabwendbaren Ereignisses“ (z.B. Fahrzeugverlust durch Brand, der Umzugswagen gerät unverschuldet in einen Unfall, Seecontainer wird von Bord des Schiffes gespült) besteht bei der Grundhaftung mangels Verschuldens keine Versicherungsdeckung.
Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit, Ihr Umzugsgut zum Zeitwert oder zum Neuwert durch den Abschluss einer Transportversicherung zu versichern. Hierbei kommt es auf den Nachweis eines Verschuldens nicht an. Jeder Schaden bis zur Höhe des versicherten Wertes ist in der Regel gedeckt, egal ob eine Fremdeinwirkung stattgefunden hat oder ob ein Verschulden nicht sicher nachgewiesen werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass das Umzugsgut durch den Spediteur verpackt worden ist.
Weitere bedeutende Haftungsbegrenzungen wie bei der Grundhaftung bestehen hier nicht. Somit ist im Schadensfall gewährleistet, dass der Ihnen entstandene Schaden schnell ersetzt wird.
Hertling bietet Ihnen günstige Prämien bei ausgewählten Versicherern an.
Sollten Sie Ihr Umzugsgut bei uns einlagern, können wir Ihnen natürlich auch eine Lagerversicherung anbieten.
Sollte es zu einem Schaden bei der Durchführung Ihres Umzuges kommen, stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Qualitätssicherungsabteilung bei der Schadensbearbeitung natürlich zur Seite.