Insbesondere bei der Arbeit!
Die in den Betrieben eingesetzten Arbeitsmittel sind zum Erhaltung der Arbeitssicherheit und damit der Gesundheit der MitarbeiterInnen in einem betriebssicheren Zustand zu halten.
Durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und in den DGUV-Vorschriften (=Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und somit die verbindlichen Pflichten für die Unternehmen für die jährliche Überprüfung geregelt.
Bei den von uns für die Durchführung von Umzügen und zur kurzfristigen Lagerung von Umzugsgut genutzten Wechselkoffern (auch Wechselbehälter genannt), handelt es sich um solche Arbeitsmittel, die also mindestens 1 x im Jahr sicherheitsüberprüft werden müssen.
Aktuell führen wir die sogenannte UVV-Prüfung mit Hilfe des hierfür erforderlichen Sachkundigen, der Firma Auto Werkstatt Süd, an über 40 Wechselbrücken an unseren Hertling-Standorten in Berlin und Kruge bei Eberswalde durch.
Arbeitsschutz ist eine sichere Sache!